Radunanzas cumünelas / Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat einberufen und vom Gemeindepräsidenten geleitet.
Ort
Sela polivalenta S-chanfBügl Suot 6
7525 S-chanf
Aufgaben
Tar la votaziun avierta es decisiva la magiurited absoluta dals votants. In cas da parited da vuschs decida il president. Tar la votaziun in scrit es decisiva la magiurited absoluta da las vuschs valablas entredas. Cedlas da vuscher vödas nu vegnan innumbredas. In cas d’egualited da vuschs es il proget sbütto. La documentaziun davart ils affers es d’expuoner ad invista in la chanzlia cumünela.
Die Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie sind schriftlich vorzunehmen, wenn 5 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangen.
Massgebend ist bei der offenen Abstimmung das absolute Mehr der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Bei der schriftlichen Abstimmung ist das absolute Mehr der abgegebenen gültigen Stimmen massgebend. Leere Stimmzettel werden nicht gezählt. Stehen die Stimmen ein, ist die Vorlage abgelehnt.
Unterlagen zu den Geschäften sind gleichzeitig zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei aufzulegen.
Kompetenzen: Es darf nur über Verhandlungsgegenstände Beschluss gefasst werden, welche auf der mindestens 12 Tagen vor der Gemeindeversammlung bekanntgegebenen Traktandenliste verzeichnet sind.
Voraussetzungen: In dringenden Fällen kann der Vorstand die Gemeindeversammlung ohne die Einhaltung der 10-tägigen Frist einberufen.
Kompetenzen
Jede ordnungsgemäss einberufene Gemeindeversammlung ist beschlussfähig.
Voraussetzungen
Alle Stimmberechtigte
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