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Bau Solaranlagen | formuler d'annunzcha per implaunts solars

Gemäss Art. 32a Abs. 3 der eidg. Raumplanungsverordnung (RPV) müssen Solaranlagen, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, vor der Installation der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde gemeldet werden.

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