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Meldeformular für Kleinbauten

Gemäss Baugesetz Art. 45 müssen Bauvorhaben, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, vor der Ausführung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde gemeldet werden. Dies betrifft Anlagen, die (kumulativ) unter Artikel 40 der kantonalen Raumplanungsverordnung erwähnt werden (innerhalb der Bauzone).

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