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CONTROLLA D'ABITANTS / EINWOHNERKONTROLLE

Neuzuzug, Umzug und Wegzug aus der Gemeinde S-chanf

>> FÖGLS D'INFUORMAZIUNS / MERKBLÄTTER
 

 

Pass 2003, Identitätskarte (IDK) und Einheimischenausweis

Auf den 1. Januar 2003 wurde ein neuer Schweizer Reisepass eingeführt. Er entspricht den internationalen Standards der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und ist kleiner als der heute im Gebrauch stehende Reisepass 85. Er ist maschinenlesbar, wie dies die USA für die visafreie Einreise von Schweizer Staatsangehörigen verlangt. Bereits ausgestellte oder verlängerte Pässe behalten ihre Gültigkeit und können im Reiseverkehr bis zum Ablauf der Verlängerung weiterverwendet werden.

Anträge für neue Reisepässe und neue Identitätskarten (IDK) müssen über die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht werden.
Mit dem Pass 2003 ist gleichzeitig eine einheitliche Gebühr für die Ausstellung des Passes eingeführt worden. Kindereinträge gibt es nicht mehr, da in Zukunft jede Person einen eigenen Pass erhält. Der Pass sowie die IDK werden für eine einheitliche Gültigkeitsdauer ausgestellt und können nicht mehr verlängert werden.

Antrag für Pass 2003 und Identitätskarte

Um einen Reisepass / Identitätskarte zu beantragen, ist ein persönliches Erscheinen auf der Einwohnerkontrolle S-chanf notwendig.


Was ist mitzunehmen?
(Ausstellung Pass oder IDK; Pass und IDK)

1 aktuelles Passfoto (Kinder ab Geburt)
alter Reisepass / alte IDK

Gültigkeitsdauer
Für Personen 18 Jahre und älter
3. bis 18. Lebensjahr
jünger als 3 Jahre
10 Jahre
5 Jahre
3 Jahre

Provisorischer Pass für die Dauer des Auslandaufenthaltes, in jedem Fall aber für maximal 12 Monate

Kosten
Ausweis Kinder (bis zum 18. Altersjahr)     Erwachsene
Pass + IDK CHF 73.- inkl. Porto CHF 138.- inkl. Porto
nur Pass CHF 60.- inkl. Porto CHF 125.- inkl. Porto
nur IDK CHF 35.- inkl. Porto CHF 70.- inkl. Porto
Provisorischer Pass CHF 105.- inkl. Porto CHF 105.- inkl. Porto

Einheimischenausweis
was ist mitzunehmen?

1 aktuelles Passfoto

Links

Das Amt für Polizeiwesen Graubünden und die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden erreichen Sie unter folgendem Link:

 

Amt für Polizeiwesen

 

UFFIZI STEDI CIVIL / ZIVILSTANDSAMT

 

Uffizi stedi civil  /  Zivilstandsamt
Frau Jeannette Leemann
Gemeindeverwaltung Samedan
Plazzet 4
7503 Samedan
Tel. 081 851 07 13
Fax 081 851 07 08
zivilstandsamt@samedan.gr.ch

 

Die Gemeinde S-chanf verfügt über kein eigenes Zivilstandsamt mehr. Es ist im regionalen Zivilstandsamt Samedan zusammengefasst. In allen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Geburt, Heirat, Todesfall sowie Auszüge aus dem Familienregister (Heimatschein, Personenstandsausweis) etc. gilt es, das regionale Zivilstandsamt in Samedan zu kontaktieren.

Die Organisation von Beerdigungen  in S-chanf werden durch den Gemeindeaktuar vorgenommen.

 

Duri Schwenninger, actuar vschinauncha da S-chanf
Telefon 081 854 12 40
Fax 081 854 24 91
Privat 079 249 47 76
E-Mail actuar@s-chanf.ch


 

FORMULERS / FORMULARE

Secretariat / Sekretariat
Dumanda gestiun d'ustaria / Antrag für Gastwirtschaftsbewilligung   Datei öffnen  
Dumanda gestiun d'ustaria in connex cun üna festa / Festwirtschaftsgesuch   Datei öffnen  
Ledscha d'ustaria / Gastwirtschaftsgesetz   Datei öffnen  
Uffizi d'impostas / Steueramt
Formulers imposta a la funtauna / Formulare Quellensteuer Link    
Attest da peja / Lohnausweis   Datei öffnen  
Explicaziun attest da peja / Lohnausweis Erläuterung   Datei öffnen  
Fögl d'infurmaziun vschins da l'EG-EFTA /Merkblatt Meldepflicht EG/EFTA-Bürger   Datei öffnen  
Uffizi da fabrica / Bauamt
Formuler per implir our dumanda da fabrica in rumauntsch   Datei öffnen  
Baugesuchsformular zum ausfüllen in Deutsch   Datei öffnen  
Beratungsstelle behindertengerechtes Bauen Link    
Energiedossier Link    
Formular "Hindernisfreies Bauen" Link    
Formulare Amt für Militär und Zivilschutz Link    
Formulare Feuerpolizeiamt Link    
Formulare Raumplanungsamt Link    

 

per ulteriuras dumandas  / für  weitere Fragen